Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitverein Gschwandt
Allgemeine Benützungsordnung
Zugang zur Reitanlage:
Das Benutzen aller Reitanlagen ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
In Einzelfällen können Nichtmitglieder gegen eine Gebühr (Dressurtraining: €10,00/Std., Springtraining: €15,00/Std.) nach Anmeldung bei einem Vorstandsmitglied die Anlage nutzen.
Für eine regelmäßige Benützung ist eine Mitgliedschaft nötig!
Sicherheitsvorkehrungen:
· Die BenützungderReitanlage ist nur mit einen Kopfschutz It. EN 1384" erlaubt!
· Kinder, Jugendliche und Junioren (bis 18 Jahre) müssen beim Springen einen Rückenschutz verwenden! (Level 2 oder 3)
Personen unter 18 Jahren ist das alleinige Springen untersagt, außer unter Aufsicht eines ausgebildeten Trainers.
Veranstaltungen und Kurse:
Sämtliche Veranstaltungen, Kurse und Reservierungen, die nicht in der Benützungsordnung geregelt sind, sind vorher vom Vorstand zu genehmigen
Für die Vorbereitung von Veranstaltungen und div. Arbeiten, können die Reitanlagen für jegliche Nutzung gesperrt werden.
Vereinstraining:
Für vom Verein veranstaltete Reitstunden, Trainings und Kurse ist der dafür nötige Teil des Reitplatzes gesperrt. Nach Absprache kann der frei zu Verfügung stehende Reitplatz genutzt werden. Störungen und unreiterliches Verhalten, werden mit sofortigem Platzverweis geahndet.
Vereinstraining hat Platzrecht, weiters können Vereinstrainings außerhalb der Trainingszeiten durchgeführt werden. Mitteilung über WhatsApp notwendig!
Die private Unterrichtserteilung mit externen Ausbildern ist gestattet, jedoch vom Vorstand zu genehmigen und darf nur außerhalb der Vereinstrainingszeiten stattfinden. Der freie Reitbetrieb soll erhalten bleiben.
Sauberkeit und Ordnung:
Vor dem Verlassen der Reithalle sind die Hufe der Pferde auszukratzen (Hufkratzer befinden sich beim Eingang)
Das gesamte Gelände um den Reitplatz ist sauber zu halten!
Anfallender Pferdemist und Hundekot auf und im Umfeld der Anlage sind zu entfernen!
Das Rauchen in der Reithalle und am Reitplatz ist verboten.
Die Beleuchtung ist unmittelbar nach Verlassen der Halle und des Reitplatzes vom letzten Benutzer auszuschalten!
Im Vorraum der Reithalle ist generell für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu sorgen!
Spezielle Vorschriften für Gymnastik und/oder Springen:
Trainingsmaterialien wie Stangen, Cavalettis oder Dualgassen sind mit Sorgfalt zu benützen. Insbesondere bei der Lagerung ist darauf zu achten, dass keine Materialien verbogen oder beschädigt werden.
Jeder Reiter hat dafür Sorge zu tragen, dass benutzte Trainingsutensilien nach Gebrauch wieder an ihren vorgesehenen Platz zurückgelegt und in einwandfreiem Zustand gehalten werden.
Bei aufgestellten Trainingssprüngen oder einem Parcours sind nach der Benützung, die Stangen auf die Ständer zu legen.
Zum Trainieren sind nur Erlaubte Hindernisse It. OTO zugelassen:
Verwendung von Sicherheitsauflagen bei Oxern
NICHT erlaubt: Hintere Oxer Stange tiefer.
Eventuelle Beschädigungen müssen unmittelbar danach einem Vorstandsmitglied gemeldet werden.
Weitere Vorschriften:
Longieren ist in der Halle grundsätzlich nur mit Zustimmung der in der Halle anwesenden Reitern gestattet.
Bei mehr als zwei anwesenden Reitern ist das Longieren untersagt.
Unmittelbar nach dem Longieren ist der Boden MITTELS RÄCHER einzuebnen
Das Freilaufen der Pferde in der Reithalle und auf dem Reitplatz ist nicht gestattet!
Zu Beginn des Winterhalbjahres (November bis März) sowie des Sommerhalbjahres (April bis Oktober) wird der Plan für die Vereinstrainings erstellt.
Sämtliche Plätze sind für alle Disziplinen geeignet, ausgenommen Western Reiten (Slidings-Stop, Reining, usw.)
Hunde:
Hunde sind an der Leine zu führen.
Auf den Reitflächen der Reithalle und des Reitplatzes sind Hunde nicht erlaubt.
Benutzen des Reitplatzes erfolgt auf eigene Gefahr!
Reservierungen über reitbuch.com
Die Alleinbenützung ist den Vereinsmitgliedern vorbehalten (bezahlter Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr)
Für die Alleinbenützung können Teilbereiche (Reithalle, kleiner oder großer Reitplatz) reserviert werden.
Die Reservierung erfolgt über https://rv-gschwandt.reitbuch.com/ (online Reitplatz- und Hallenplan) und es gelten folgende Regeln:
Eintrag ins System muss 24h vor Benützung in den online Hallenplan eingetragen werden.
Pro Tag ist maximal eine Reservierung für die Alleinbenützung möglich!
Jedes Vereinsmitglied darf sich pro Woche einmal eintragen
Eine Reservierung (Eintrag im online Plan) entspricht 30 oder 60 Minuten
Bei kurzfristiger Stornierung der Belegung ist eine kurze Mitteilung über die WhatsApp Gruppe Reitanlagenbenützung notwendig!
Reservierung für Alleinbenützung:
Montag bis Freitag (ausgenommen sind Feiertage)
Zwischen 07:00 Uhr und 12:00 Uhr ist eine Reservierung möglich
Anwesenheit des reservierenden Mitglieds und Pferd ist nötig!
Pflege der Böden
Das Abziehen der Reithalle sowie des Reitplatzes erfolgt in der Regel außerhalb der Vereinstrainings.
Für das Abziehen des Reitplatzes ist der dafür nötige Platz zu lassen. Auf jeden Fall ist das Benützen der gesamten Anlage bei Arbeiten, besonders wenn Maschinen zum Einsatz kommen auf eigene Gefahr. Gegebenfalls kann beim Abziehen oder bei Arbeiten auf der Anlage das Verlassen des Reitplatzes verlangt werden. (Gefahr beim Einsatz von Maschinen).
Da das Bewässern nach Bedarf erfolgen wird, ist auch die dafür nötige Zeit von den Benützern einzuräumen.
Bei einer Nutzung, wie beim Springen die Absprung u. Landestellen, beim Voltigieren und beim Longieren, ist der Boden anschließend vom Benützer selbst mittels Rächer zu ebnen.
Alle Reiter müssen nach Benutzung der Reitanlagen, diese aufgeräumt und gepflegt hinterlassen! (Müll und Pferdemist ordnungsgemäß entsorgen)
Pferdemist und Mistcontainer:
Grundsätzliches:
Pferdemist in die dafür vorgesehenen Schiebetruhen entsorgen
volle Schiebetruhen sind im Mistcontainer ausleeren
Mist-Boys an ihren vorgesehenen Platz neben die Schiebetruhen stellen und entleeren
ein „Verreiten der Pferdeäpfel" darf auf keinen Fall passieren!
bei alleiniger Nutzung sind die Pferdeäpfel nach dem Reiten vor Verlassen der Anlage in die dafür vorgesehene Schiebetruhe zu entsorgen.
sind mehr als ein Reiter auf der Anlage, sind die Pferdeäpfel sofort zu entsorgen. Damit ist das Verreiten der Pferdeäpfel unterbunden.
Solltet ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, dürft ihr sie/ihn gerne darauf hinweisen.
Wir bitten euch um Einhaltung der oben angeführten Regeln, denn nur so kann die tolle Qualität des Belags erhalten bleiben.
Jeder Reiter/Betreuer/Zuseher wird gebeten die Schiebetruhen im Container neben der Halle zu entleeren, bevor sie übergeht.
Reitbahnordnung
Die Bahnordnung gewährleistet, dass die Reiter in Reithallen und auf Reitplätzen gemeinsam ohne gegenseitige Behinderung üben und trainieren können. Folgende Bahnregeln müssen jedem Reiter bekannt sein:
vor dem Betreten einer Reitbahn bzw. vor dem Öffnen der Tür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei bitte" und durch Abwarten der Antwort des in der Bahn befindlichen Reitlehrers oder Reiters „Tür ist frei", dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das Gleiche gilt für das Verlassen der Bahn.
Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie.
Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von mindestens 3 Schritten (ca. 2,50 m) zu halten.
Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei (Arbeitslinien). Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden.
Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem 1. Hufschlag des Vorrecht: „Ganze Bahn geht vor Zirkel.“
wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag.
wird auf einer Hand geritten und Handwechsel angeordnet, bleiben die Reiter, die bereits den neuen Hufschlag erreicht haben, auf dem Hufschlag.
Reiter, die den Handwechsel noch durchführen, weichen ins Bahninnere aus.